AGB

Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB) der Sharkgroup AG (nachfolgend Verkäuferin) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Verkäuferin und dem Besteller. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Angaben in Preislisten, Katalogen oder Online-Darstellungen sind unverbindlich.

Bestellungen

Bestellungen erfolgen vorzugsweise online oder per E-Mail. Mit Aufgabe einer Bestellung gelten diese AGB als anerkannt.

Angebot

Abbildungen und Produktangaben in Online-Darstellungen und Katalogen sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Technische Änderungen, Modellanpassungen oder Abweichungen bleiben auch nach Auftragsbestätigung vorbehalten.

Lieferfrist und Lieferverzug

Bestellungen, die bis 16:30 Uhr bei uns eintreffen, werden in der Regel am folgenden Arbeitstag ausgeliefert.

Wird der Over Night Service gewählt (bis max. 40 kg), erfolgt die Auslieferung in der Regel am folgenden Arbeitstag bis 7:00 Uhr.

Liefertermine sind unverbindlich. Die Verkäuferin haftet nicht für Lieferverzögerungen infolge Zwischenverkauf, Lieferengpässen, Betriebsstörungen, Transportproblemen oder höherer Gewalt.

Zahlungskonditionen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zahlbar. Bitte beachten Sie, dass Abzüge wie Skonto, Versand- oder Verpackungskosten leider nicht berücksichtigt werden können. Die Rechnungen stellen wir Ihnen standardmässig elektronisch (PDF) zu. Diese entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sollten daher von Ihnen archiviert werden. Falls Sie eine Papierrechnung wünschen, berechnen wir dafür eine Kostenpauschale von CHF 5.00.

Sonderanfertigungen

Grössere Objekte und Sonderanfertigungen auf Anfrage möglich.

Bei Aufträgen ausserhalb des Standardsortiments der Sharkgroup AG, gelten folgende Zahlungskonditionen: 50% nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50% nach Erhalt der Ware. Die Verkäuferin lagert Sonderanfertigungen höchstens 3 Monate nach Eingang der Ware in ihrem Lager kostenlos ein. Nach Ablauf dieser Frist hat der Käufer die Ware vollständig abzunehmen oder es können zusätzliche Lagerkosten verrechnet werden.

Bei Spezialanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu +10 % / –5 % möglich; abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

Sonderanfertigungen und speziell bestellte Artikel sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

Zahlungsverzug

Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5 % berechnet. Sonderrabatte und Sonderpreise werden bei Zahlungsverzug nachträglich nicht gewährt. Zusätzlich können Mahnspesen sowie Kosten für notwendige Betreibungen dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich die Verkäuferin das Eigentum an ihren Warenlieferungen vor.

Abholung

Sie können Waren der Brands enia, DIRECTA und Profloor bequem in unseren Abhol-Shops an der Rietwiesenstrasse 17, 8156 Oberhasli oder an der Wermatswilerstrasse 8, 8610 Uster abholen.

Versandkostenanteil

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 

Nachfolgende Versand-Tarife kommen zur Anwendung:

Paket Service:

  • Pakete bis CHF 200.00: Porto und Verpackung CHF 21.00
  • Pakete bis CHF 500.00: Porto und Verpackung CHF 16.00
  • Pakete ab CHF 500.00: Versand frei Haus

Maximalmasse Standardpakete:

  • Gewicht bis 30 Kg
  • Länge: max. 150 cm
  • Gurtmass bis 250 cm (längste Seite + Umfang der beiden anderen Seiten)

Sperrgut:

  • Zuschlag: CHF 15.00
  • Gewicht über 30 kg (bis max. 31.5 kg)
  • Länge bis 250 cm
  • Gurtmass bis 400 cm

Camion Service: Für Lieferungen mit einem Warenwert unter CHF 500.00 werden pauschal CHF 61.00 verrechnet. Von CHF 500.00 bis CHF 999.95 CHF 39.95 und ab 1'000.00 CHF 19.80.

Over Night Service: Lieferungen von Waren bis 40 kg und max. 400 cm Länge möglich. Es wird pauschal CHF 29.50 verrechnet. Die Auslieferung erfolgt in der Regel am Folgetag bis 7.00 Uhr.

Gefahrengutzuschlag: CHF 20.00

Telefonische Avisierung von Lieferungen: CHF 7.00.

Terminlieferung: CHF 85.00 / Sendung

Reparaturen Hin- / und Rücktransport: pro Palette CHF 90.00

Für Bestellungen unter einem Warenwert von CHF 500.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 19.80 berechnet. Ausgenommen sind Abholungen im Shop in 8610 Uster oder 8156 Oberhasli sowie Paket-Sendungen.

Teillieferungen

Falls eine Bestellung in mehreren Teillieferungen versendet wird, gilt die Annahme der Teillieferungen als Voraussetzung, sofern diese für Sie zumutbar sind.

Warenrücknahme

Die Rücksendung von neuwertiger Lagerware einschliesslich unbeschädigter Originalverpackung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin zulässig. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 20% des Nettowarenwertes.

Die Rücksendung hat in jedem Fall franko zu erfolgen; sämtliche Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Rügefrist für Transportschäden und andere Gewährleistungsansprüche

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und allfällige Transportschäden sofort zu rügen (bei Over Night-Sendungen bis zum Folgetag 10.00 Uhr) und direkt vom Spediteur schriftlich bestätigen zu lassen. Andere Gewährleistungsansprüche sind verwirkt, wenn der Käufer die Ware vorbehaltlos montiert oder verlegt. 

Wird Ware auf Wunsch des Käufers ausserhalb der Öffnungszeiten vor unserem Lager bereitgestellt, erfolgt dies auf Risiko des Käufers. Eine Haftung der Verkäuferin wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Garantie

Die Verkäuferin übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des Produktes. Die Garantie erstreckt sich nur auf nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler. Die Verkäuferin kann die Garantie wahlweise zusätzlich durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung erbringen.

Die Verlegung von Bodenbelägen muss gemäss entsprechender Verlegeanleitung ausgeführt werden. Ebenfalls muss vor der Verlegung der Einsatzbereich gemäss Verlegeanleitung überprüft werden. Die Verlegeanleitung liegt jeder Verpackung bei oder kann unter www.enia-flooring.swiss heruntergeladen werden. Für Schäden aus nicht fachgerechter Verlegung wird nicht gehaftet.

Entsorgungsgebühr

Elektronische Geräte und Maschinen gehören nicht in den Hauskehricht und müssen deshalb fachgerecht entsorgt werden. Diese Bestimmung wurde in der eidgenössischen Verordnung über die Rückgabe und Entsorgung von elektronischen Geräten gesetzlich verankert. Wir berechnen Ihnen deshalb eine Pauschale auf jede bei uns gekaufte Maschine und sorgen so bei Rückgabe für eine fachgerechte Entsorgung.

Schadenersatzansprüche

Die Verkäuferin haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

Anwendungstechnische Hinweise

Die Gebrauchsanweisungen der Verkäuferin sind als allgemeine Richtlinien zu verstehen. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produktes und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheit obliegt dem Besteller die eigene Prüfung, die korrekte Auswahl des Produkts der Verkäuferin, die korrekte Instruktion der eigenen Mitarbeiter, das Anbringen von allfälligen Warntafeln, und die Überwachung sowohl des Produkts wie auch der Einhaltung allfälliger Sicherheitsvorschriften.

Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstige vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 8156 Oberhasli. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.

Januar 2026